Diese Übersicht fasst zusammen, welche Vorschriften in den Ratgebern dieses Portals eine Rolle spielen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel klärt ein Energieeffizienz-Experte oder die Bauaufsicht, ob ein Vorhaben betroffen ist. Stand: Oktober 2026.
Gebäudemodernisierungsgesetz (früher GEG)
Das frühere Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem Sommer 2026 den Kurztitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Vorschriften stehen unter diesem Titel auf gesetze-im-internet.de.
| Vorschrift | Inhalt |
|---|---|
| § 36 mit Anlage 7 | Wird der Außenputz einer bestehenden Wand erneuert oder werden Dämmschichten oder Bekleidungen angebracht, darf die betroffene Fläche einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) nicht überschreiten. Ausnahmen: nicht mehr als 10 Prozent der Fläche der Bauteilgruppe; Wand nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert; bei technisch begrenzter Dicke gilt die höchstmögliche Dicke mit λ = 0,035 W/(m·K) als Erfüllung. |
| § 102 | Befreiung bei Unbilligkeit. Wer sich auf eine gleichwertige Lösung beruft, muss das selbst darlegen und nachweisen. |
| § 105 | Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz: Abweichung möglich, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre. |
Förderung
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit Antrag beim BAFA. Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt. Die Fassung vom Dezember 2023 nennt für Außenwände von Wohngebäuden U ≤ 0,20 W/(m²·K), bei Baudenkmalen 0,45 und bei Sichtfachwerk 0,65. Die Richtlinien wurden zum 17. August 2026 neu gefasst; maßgeblich ist die Fassung zum Antragszeitpunkt.
Steuerbonus
§ 35c EStG sieht eine Steuerermäßigung für die Wärmedämmung von Wänden vor: 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr der Maßnahme und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt. Sie entfällt, wenn für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden.
Was es nicht gibt
Eine Norm, die „Nano-Dämmung“ als eigene Produktklasse definiert, haben wir bei der Recherche nicht gefunden. „Nano“ ist ein Vermarktungsbegriff. Entscheidend sind die Kennwerte und Prüfnachweise des einzelnen Produkts.