Ob Dämmplatten, Dämmfarbe oder Nano-Beschichtung: Mit diesen Fragen lässt sich ein Angebot prüfen, bevor man unterschreibt. Sie stammen aus unseren Ratgebern.
Fünf Fragen vor jedem Angebot
- Liegt ein Prüfbericht eines akkreditierten Labors vor, und gilt er für genau dieses Produkt?
- Wurde die Wärmeleitfähigkeit mit einem anerkannten Verfahren bestimmt, oder ist der Wert eine Rechengröße?
- Gibt es Messungen am fertigen Bauteil statt nur an Probekörpern?
- Steht die Leistung schriftlich im Vertrag, etwa als U-Wert am Bauteil mit Messverfahren?
- Wer haftet, wenn die zugesagte Wirkung ausbleibt?
Was ins Angebot gehört
- Gerüst, Untergrundvorbereitung, Putz und Anstrich, Fensterbänke, Anschlüsse an Sockel und Dach sowie die Entsorgung: eingerechnet oder nicht?
- Der Preis je erreichtem U-Wert am Bauteil, nicht nur der Preis je Quadratmeter.
- Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen und Berechnungen für das gesamte Gebäude: der schriftliche Hinweis auf das informatorische Beratungsgespräch nach § 36. Fehlt er, ist das ein Warnzeichen.
- Bei Förderwunsch: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, bevor der Auftrag vergeben wird.
Warnzeichen
- Nur ein „bis zu“-Wert in Prozent, ohne Messverfahren.
- Ein Lambdawert, der um Größenordnungen unter dem gängiger Dämmstoffe liegt, ohne nachvollziehbaren Prüfbericht.
- Die Zusage, eine Beschichtung ersetze automatisch die gesetzlich geforderte Dämmung oder sei ohne Weiteres förderfähig.
Anbieter dieser Seite
Der Betreiber dieser Seite vertreibt selbst eine Dämmbeschichtung (PSCoat). Auch für dieses Produkt gelten die Fragen oben: Die Leistungsangaben des Herstellers sind nicht unabhängig geprüft, und uns liegt keine Bestätigung vor, dass damit gesetzliche oder Förder-Mindestanforderungen erfüllt werden.